Anwaltverein Ravensburg

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Der Anwaltverein Ravensburg

Die Gründung eines Vereins der am Landgericht Ravensburg zugelassenen Rechtsanwälte geht in den Anfang des letzten Jahrhunderts zurück. Bereits im Jahr 1922 schlossen sich die Ravensburger Rechtsanwälte zu einer Interessengemeinschaft zusammen und gründeten die Ravensburger Rechtsanwaltsvereinigung, um mit einer Stimme sprechen zu können.

Wie viele andere Organisationen wurde die Ravensburger Rechtsanwaltsvereinigung während der Nazidiktatur verboten. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, im Jahre 1953 erfolgte die Gründung des Anwaltvereins Ravensburg e.V. Mit seinen mehr als 320 Mitgliedern repräsentiert der Anwaltverein Ravensburg weit mehr als die Hälfte der am Landgericht Ravensburg zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.


Werden Sie Mitglied im Anwaltverein Ravensburg e.V.!

Der Anwaltverein Ravensburg nimmt in seinem Bezirk die Interessen der Rechtsanwaltschaft gegenüber den Gerichten und Behörden, der Öffentlichkeit und der Presse war. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins in Berlin sowie des Anwaltsverbands Baden-Württemberg und wirkt dadurch in politischen und vor allem berufspolitischen Fragen auch auf Landes- und Bundesebene mit. Von zentraler Bedeutung ist der rege Austausch mit dem regionalen Verein der Richter und Staatsanwälte. Ein Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit ist die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Kolleginnen und Kollegen und die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch.
Der Anwaltverein Ravensburg e. V. ist Mitglied des Kunstvereins Justizia e.V.,
des Vereins Deutscher Juristentag e.V. sowie des Landesverbands der Freien Berufe
Baden-Württemberg.

Seit 1871 bildet der Deutsche Anwaltverein als Dachorganisation von 242 örtlichen Anwaltvereinen die Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft.

Er setzt sich für ihre berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen ein. Was ein einzelner nie erreicht, das schafft die gebündelte Kraft der Gemeinschaft. Beispiele für eine erfolgreiche Interessenvertretung waren in der Vergangenheit die Abwendung des Großen Lauschangriffs, Verhinderung der Beschränkung der Rechte des Bürgers im Zivilprozess, Kampf um eine angemessene Novellierung der Gebührenordnung, Abwehrkampf gegen eine Einbeziehung der Freien Berufe in die Gewerbesteuer.

Seine Gesetzgebungsausschüsse nehmen Einfluss auf allen Ebenen des Rechtssetzungsprozesses. Die Expertenmeinungen der Ausschüsse und die berufspolitischen Positionen des DAV sind mitentscheidend bei Entwürfen zur nationalen Gesetzgebung und zu Maßnahmen der Europäischen Union. Die Interessen der deutschen Anwaltschaft im Ausland nimmt der DAV durch ein Büro in Brüssel, der Mitarbeit im CCBE und weiteren Mitgliedschaften in internationalen Organisationen wahr.

Daneben kommen die Vereinsmitglieder in den Genuss vielfacher Vorteile:

- Kostenloser Eintrag beim Anwaltsuchdienst des DAV
- Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer der 24 Arbeitsgemeinschaften des DAV
- kostenloser Bezug des „Anwaltsblatt“ mit Beiträgen insbesondere zum Berufs- und
Gebührenrecht
- kostenloses Kreditkartendoppel der Anwaltcard
- Sonderkonditionen bei Fortbildungsveranstaltungen der deutschen Anwaltakademie
Informieren Sie sich über den DAV unter www.anwaltverein.de.