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Der
Anwaltsverein Ravensburg
Die Gründung eines Vereins der am Landgericht Ravensburg zugelassenen
Rechtsanwälte geht in den Anfang des letzten Jahrhunderts zurück.
Bereits im Jahr 1922 schlossen sich die Ravensburger Rechtsanwälte
zu einer Interessengemeinschaft zusammen und gründeten die Ravensburger
Rechtsanwaltsvereinigung, um mit einer Stimme sprechen zu können.
Wie viele andere Organisationen wurde die Ravensburger Rechtsanwaltsvereinigung
während der Nazidiktatur verboten. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg,
im Jahre 1953 erfolgte die Gründung des Anwaltsvereins Ravensburg
e.V. Mit seinen mehr als 320 Mitgliedern repräsentiert der Anwaltsverein
Ravensburg weit mehr als die Hälfte der am Landgericht Ravensburg
zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Werden Sie Mitglied im Anwaltsverein Ravensburg e.V.!
Der Anwaltsverein Ravensburg nimmt in seinem Bezirk die Interessen der
Rechtsanwaltschaft gegenüber den Gerichten und Behörden, der
Öffentlichkeit und der Presse war. Er ist Mitglied des Deutschen
Anwaltvereins in Berlin sowie des Anwaltsverbands Baden-Württemberg
und wirkt dadurch in politischen und vor allem berufspolitischen Fragen
auch auf Landes- und Bundesebene mit. Von zentraler Bedeutung ist der
rege Austausch mit dem regionalen Verein der Richter und Staatsanwälte.
Ein Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit ist die Durchführung von
Fortbildungsveranstaltungen für Kolleginnen und Kollegen und die
Organisation gemeinsamer Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch.
Der Anwaltsverein Ravensburg e. V. ist Mitglied des Kunstvereins Justizia
e.V.,
des Vereins Deutscher Juristentag e.V. sowie des Landesverbands der Freien
Berufe
Baden-Württemberg.
Seit 1871 bildet der Deutsche Anwaltverein als Dachorganisation von 242
örtlichen Anwaltsvereinen die Interessenvertretung der deutschen
Anwaltschaft.
Er setzt sich für ihre berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen
ein. Was ein einzelner nie erreicht, das schafft die gebündelte Kraft
der Gemeinschaft. Beispiele für eine erfolgreiche Interessenvertretung
waren in der Vergangenheit die Abwendung des Großen Lauschangriffs,
Verhinderung der Beschränkung der Rechte des Bürgers im Zivilprozess,
Kampf um eine angemessene Novellierung der Gebührenordnung, Abwehrkampf
gegen eine Einbeziehung der Freien Berufe in die Gewerbesteuer.
Seine Gesetzgebungsausschüsse nehmen Einfluss auf allen Ebenen des
Rechtssetzungsprozesses. Die Expertenmeinungen der Ausschüsse und
die berufspolitischen Positionen des DAV sind mitentscheidend bei Entwürfen
zur nationalen Gesetzgebung und zu Maßnahmen der Europäischen
Union. Die Interessen der deutschen Anwaltschaft im Ausland nimmt der
DAV durch ein Büro in Brüssel, der Mitarbeit im CCBE und weiteren
Mitgliedschaften in internationalen Organisationen wahr.
Daneben kommen die Vereinsmitglieder in den Genuss vielfacher Vorteile:
- Kostenloser Eintrag beim Anwaltsuchdienst des DAV
- Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer der 24 Arbeitsgemeinschaften
des DAV
- kostenloser Bezug des „Anwaltsblatt“ mit Beiträgen
insbesondere zum Berufs- und
Gebührenrecht
- kostenloses Kreditkartendoppel der Anwaltcard
- Sonderkonditionen bei Fortbildungsveranstaltungen der deutschen Anwaltakademie
Informieren Sie sich über den DAV unter www.anwaltverein.de. |